Beitragsordnung
theatÖhr e. V., Öhringen
vom 21. Dezember 2024
§ 1 Gültigkeit und Anwendung
(1) Diese Beitragsordnung ersetzt alle bisherigen Beitragsordnungen. Sie ist so lange gültig, bis sie ihrerseits durch Beschluss der Hauptversammlung ersetzt wird.
(2) Sie findet für alle Mitglieder des theatÖhr e. V. Anwendung.
§ 2 Ausnahmen
(1) Ehrenmitglieder sind nach § 12 Absatz 2 der Vereinssatzung von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
(2) Minderjährige Mitglieder sind vom Beitrag befreit.
§ 3 Beiträge
(1) Der Beitrag für aktive Mitglieder im Sinne der Vereinssatzung beträgt 15,00 Euro pro Jahr.
(2) Der Beitrag für passive Mitglieder im Sinne der Vereinssatzung beträgt 25,00 Euro pro Jahr.
§ 4 Inkrafttreten, Schlussbestimmungen
(1) Diese Beitragsordnung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
(2) Eine Eintragung in das Vereinsregister ist nicht notwendig.
(3) Die Beitragsordnung wird auf der Internetseite des theatÖhr e. V. veröffentlicht.